Wandsbek/Tonndorf: 040/669 51 41 • Osdorf: 040/ 80 40 47 • Barmbek-Nord 040/ 201 555 • Niendorf/airport: 040/ 570 00 00 • Harburg: 040/ 300 30 80 • Stelle/bei Winsen: 04174/6698066

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​CarGo Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach dem im Mietvertrag angegebenen Betrag oder Tarif. Evtl. Mehrtage oder/und Mehrkilometer werden gemäß Preisliste des Vermieters berechnet. Die Mietgebühr ist bei Anmietung fällig, zusätzlich wird eine Kaution verlangt, die je nach Mietumfang variieren kann.

Das Mietfahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird gemeinsam mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll gefertigt.

Bestandteil dieser AGB ist die Liste mit Preisen für zusätzliche Leistungen als Anlage A.
Kraftstoff- und Ölkosten, Mautkosten, sowie AdBlue Kosten (2,39 € pro angefangene gefahrene 100 KM, bei Transporter u. LKW, sowie 7-9 Sitzer) gehen zulasten des Mieters, es fallen für den Kunden zusätzliche Gebühren für die Berechnung an. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Gebühr in Höhe von € 7,00 vereinbart. Bei Bezahlung mit einer Kredit-Karte und Mieter/Fahrer unter 25 Jahren ist der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung -mindestens 450,-€ PKW / 550,-€ LKW SB oder niedriger - gemäß Preisliste obligatorisch. Zusätzlich müssen Mieter/Fahrer unter 25 Jahren jeweils eine Youngdriver Gebühr gemäß Preisliste entrichten.

Bei Auslandsfahrten ist der Abschluss (zusätzlich zur Auslandsfahrtgebühr) einer Kaskoversicherung mit der geringsten Selbstbeteiligung obligatorisch.

Bei Zahlung mit einer Kreditkarte ist CarGo berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag sowie eventuelle Nachbelastungen wie z.B. Mietpreiskorrekturen, Fahrzeugschäden bzw. Schadensselbstbeteiligungen, Nachtank-Kosten, Verkehrs-OWi/Abschleppkosten, Bearbeitungsgebühren, Schadenspauschalen über die Kreditkarte abzurechnen.Vorstehendes gilt auch bei Bezahlung mit der EC-Karte.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Nachforderungen aus dem Vertragsverhältnis (s.o.) per Lastschrift eingezogen werden dürfen.

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Gebühren und Kosten aus Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug begangen werden. Der Mieter trägt eine Bearbeitungsgebühr für jeden Vorgang der beim Vermieter in diesem Zusammenhang anfällt in Höhe von € 19,90 für Inlands Verstöße und 49,90 € für Auslands Verstöße (inkl. 19% MwSt.).

Die Mietfahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank übergeben und müssen vom Mieter vollgetankt zurückgegeben werden. Kraftstoffmengen, die bei Abgabe fehlen, werden wie folgt berechnet: Über 10 Liter fehlender Kraftstoff ist ein erhöhter Literpreis vom Mieter zu zahlen (4,- € pro Liter). Unter 10 Liter Minderbetankung wird der verauslagte Kraftstoffpreis und eine Servicepauschale von € 23,80,-- inkl. MwSt. berechnet.

Für Reservierungen, die innerhalb 24 Stunden vor Anmietung storniert werden, wird von Cargo eine Gebühr von 50% der Miete, mindestens aber 50,--€ inkl. MwSt., dem Kunden berechnet. Erscheint der Mieter nicht zur vereinbarten Anmietung ist eine No Show Gebühr zusätzlich zur Stornogebühr vom Mieter zu tragen.

Die Rechnung (Abrechnung) des Mietwagens wird per Mail zugesendet. Wünscht der Mieter ausdrücklich eine postalische Zusendung, werden dafür 3,50 € Bearbeitungsgebühr dem Kunden berechnet. Vom Kunden geleistete Bereitstellungsgebühren (20% der Mietsumme, mindestens aber 200,-€) sind bei nicht Anmietung oder Stornierung des Kunden nicht von der Cargo Autovermietung erstattungsfähig.
2. Rückgabe des Fahrzeug
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter berechnet. Grundlage für eine Rücknahme des Mietwagens ist das Übergabeprotokoll, welches der Mieter mit dem Vermieter bei Anmietung gemeinsam erstellt und unterschrieben hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nebst Zubehör mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer – vorbehaltlich anderweitiger schriftlichen Vereinbarungen – während der Öffnungszeiten an der Vermietstation zurückzugeben, in der er es übernommen hat. Wird das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten abgestellt, verlängert sich der Mietvertrag bis zur nächsten Öffnung der Station. Bis zur Rücknahme des Wagens durch einen Cargo Mitarbeiter, trägt der Mieter das Risiko und die Reparaturkosten für Fahrzeugbeschädigungen. Die Beweislast einer ordnungsgemäßen schadenfreien Rückgabe liegt beim Mieter. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, verlängert sich der Mietvertrag um den Überschreitungszeitraum, mindestens jedoch einen Tag.

Der Mieter ist verpflichtet bei Rückgabe des Mietwagens alle Schlüssel und Fahrzeugzubehörteile und Dokumente unaufgefordert dem Vermieter zurück zu geben. Der Vermieter ist berechtigt bis zur Rückgabe eine Sicherheit einzubehalten. Bei mautpflichtigen Fahrzeugen verbleibt die Kaution bis zur nächsten Abrechnung von Toll Collect beim Vermieter, um ggf. angefallene Mautgebühren zu verrechnen.

3. Berechtigte Fahrer Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Fahrern, sofern diese die Anforderungen des Vermieters an Mindestalter (21 Jahre), sowie Mindestdauer (1 Jahr) des Führerscheinbesitzes und der Führerscheinklasse erfüllen, gefahren werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bei Anmietung bekannt zu geben. Privat und insbesondere Firmenkunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der im Mietvertrag eingetragene berechtigte Fahrer noch im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befindet. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

4. Obhutspflicht Der Mieter hat das Fahrzeug mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Regeln (Bedienungsanleitung) sowie technischen Anweisungen (z.B. für Ladebordwände, Betriebsflüssigkeiten, etc.) zu beachten. Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen während der Mietzeit mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu über-prüfen sowie schonend und fachgerecht zu führen (vgl. Fahrerpflichten gem. § 23 StVO). Zur Überprüfungspflicht gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Ölstandes, des Reifendrucks, die Einhaltung der in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführten Daten, wie z. B. zulässige Personenzahl bei Führung des Kraftfahrzeuges und Belastungsfähigkeit sowie die Sicherung gegen Diebstahl und Einbruch und das gesicherte Abstellen des Fahrzeuges (z.B. bei Sturmflut und Unwetter). Bei Transportern und LKWs ist der Mieter insbesondere verpflichtet, die Ausmaße des Fahrzeuges sowie die Angaben zum zulässigen Höchstgewicht/Nutzlast zu beachten.

5. Nutzungsbeschränkung Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs und/oder wie folgt zu verwenden:

  • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und/oder dem Befahren von Rennstrecken,

sowie Fahrsicherheitstrainings, auch wenn diese für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind.

  • Zur Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
  • Zum Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrengutverordnung Straße (GGVS).
  • Zur Weitervermietung oder Nutzung von nicht berechtigten Fahrern.
  • Für Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
  • Für Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters.
  • Für Fahrten unter Alkohol - , Medikamenten- , oder Drogen Einfluss.
  • Nutzung der Anhängervorrichtung am Mietfahrzeug ohne schriftliche Zustimmung der Vermieters.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird – vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche – eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00 vereinbart. Darüber hinaus entfällt die Haftungsfreistellung gem. Ziffer 10.

Weiter ist es untersagt ohne Einweiser zu Rangieren oder Rückwärts zu fahren.

Weiter ist es untersagt in dem Mietfahrzeug zu Rauchen. Dies gilt auch für E -Zigaretten und Verdampfer (Vaporizer ).

Weiter ist der Transport von geruchsbildenden Gütern untersagt. (z.B. Kraftstoffe, Lacke, Farben, lose Nahrung, Fette, Öle etc..), wenn diese nicht ordnungsgemäß verpackt und während des Transportes vor Auslaufen etc. gesichert sind. Bei Zuwiderhandlung wird dem Mieter die Kosten in Höhe für die Beseitigung der Gerüche dem Mieter berechnet. Dem Mieter steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, das kein oder geringer Schaden entstanden ist.

6. Fahrzeugpannen Im Pannenfall, insbesondere auch beim Ausfall des Kilometerzählers, ist der Vermieter unverzüglich telefonisch, auch über den Standort des Fahrzeuges, zu unterrichten. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter in Auftrag gegeben werden. Dies gilt nicht für Notreparaturen, die € 100,00 nicht übersteigen. Diese sind durch Beleg nachzuweisen.

7. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter oder ggf. Fahrer hat nach jedem Unfall (insbesondere bei Bagatellschäden, Schäden auf privatem Grundstück und bei Schäden ohne beteiligter Dritter) sofort /unmittelbar die Polizei und den Vermieter zu verständigen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, weil das beteiligte Miet-Fahrzeug für den Mieter/Fahrer nicht das eigene Fahrzeug ist und die näheren Umstände des Unfalls von einem unbeteiligtem Dritten festgehalten werden müssen. Unfallmeldungen sind unmittelbar/ sofort unter der Telefonnummer 040/804047 oder online unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!beim Vermieter sofort/umgehend vom Mieter/Fahrer zu melden. Ist die Polizei vom Unfallort aus nicht erreichbar, ist der Schaden an der nächstgelegenen Polizeistation anzuzeigen. Lehnt die Polizei eine Beteiligung telefonisch ab, sind Dienststelle und Name des/der Beamten/in zu notieren und dem Vermieter sofort mitzuteilen, damit beweissichernde Maßnahmen vom Vermieter ergriffen werden können um die tatsächlichen Umstände des Schadens durch unbeteiligte Dritte sicher zu stellen.Das die sofortige Benachrichtigung der Polizei und des Vermieters vom Mieter/Fahrer erfolgt ist, trägt der Mieter/ Fahrer die Beweislast. Mieter/Fahrer sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensfeststellung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch für Brand-, Diebstahl- und Wildschäden. Darüber hinaus hat der Mieter/Fahrer selbst bei Bagatellschäden einen ausführlichen Unfallbericht unter Angabe von genauem Unfallort, Namen und Anschriften der unfallbeteiligten Personen, Zeugen, amtlicher Kennzeichen, beschädigter Sachen Dritter, sowie eine Skizze nebst Handyfotos (falls vorhanden) vom Unfall zu fertigen. Der Mieter zahlt CarGo eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.500,00, wenn er schuldhaft die sofortige Benachrichtigung des Vermieters und der Polizei unterlässt.

Darüber hinaus entfällt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer 10.

8. Versicherung
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweilig geltenden Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang haftpflichtversichert.

9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch neben dem Fahrer für alle Schäden, die dem Vermieter wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 4,5 und 7 entstehen, sowie für alle sonstigen von ihm zu vertretenen Schäden am Fahrzeug einschließlich des Verlustes des Fahrzeugs sowie von Fahrzeugteilen und Zubehör. Es ist Schadensersatz in Höhe aller zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (auch Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung, etc.) zu leisten. Mieter/Fahrer haften darüber hinaus gesamtschuldnerisch für den Mietausfall, in Höhe des für diesen Zeitraum gültigen Mietpreises laut aktueller Preisliste. Das gilt auch, wenn deren Ursache ein nach der Übergabe des Mietwagens eintretender Mangel der Verkehrssicherheit des Mietwagens ist, es sei denn, dieser wäre auch bei hinlänglicher Kontrolle nicht festzustellen gewesen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Mieter/Fahrer haften gesamtschuldnerisch insbesondere für alle Schäden, die am Aufbau des Fahrzeuges (Koffer oder Plane) z. B. durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe, durch das Ladegut (unsachgemäße Beladung oder Überladung, sowie rutschende Ladung) oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstehen (s. Ziffer 4), sowie Falschbetankung, Schäden durch Verschaltung, Knick- u.Verwindungsschäden, Bedienfehler und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, sowie Schäden die durch Rückwärtsfahren/ Rangieren ohne Einweiser entstehen lt. §9 der StVo, Abs 5. Für die Schadensbearbeitung ist der Vermieter berechtigt eine Kostenpauschale von 90,- € pro Schadensfall zu berechnen, ausser der Mieter weist nach, das dem Vermieter keinen oder einen geringerer Aufwand entstanden ist.

10. Haftungsfreistellung Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, wird die Haftung des Mieters/vom Vermieter berechtigter Fahrer entsprechend dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung reduziert. In diesem Fall haften Mieter und der vom Vermieter berechtigter Fahrer nur für Fahrzeugschäden in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes. Schadensersatz von Mietausfall, Wertminderung, Sachverständigengebühren und Abschlepp- und Bergungskosten sind nicht in der Haftungsbefreiung abgedeckt und vom Mieter zu erstatten.Die Haftungsbefreiung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ist CarGo berechtigt, den Mieter/vom Vermieter berechtigtem Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang analog § 81 Abs. 2 VVG in Anspruch zu nehmen. Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter bzw. der Fahrer.

Darüber hinaus entfällt die Haftungsbefreiung bei Verstößen gegen obige Ziffern 4, 5 und 7 sowie bei Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Rauschmittel oder Medikamente, bei Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe/-breite, falscher Beladung/Überladung (insbesondere auch der Ladebordwände), falsche Betankung, oder durch Rückwärtsfahren/Rangieren ohne Einweiser, oder Nichteinhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Lenkzeiten oder Nichtbeachtung der zulässigen Zug-/Stützlast entstehen. Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere auch dann, wenn bei einem Unfall – mit oder ohne Beteiligung Dritter – die Polizei nicht hinzugezogen wird und der Vermieter nicht sofort umgehend unter der Telefonnummer 040/804047 oder online unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! informiert wird. Dies gilt unbedingt auch bei Bagatellschäden, Schäden auf privatem Grundstück und bei Schäden ohne beteiligter Dritter.

11. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Schäden, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Mieters aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

12. Verjährung
Die Verjährungsfrist von 6 Monaten wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt ab Kenntnis des Vermieters von dem schädigenden Ereignis, im Falle eines Unfalls jedoch nicht bevor der Vermieter die polizeiliche Ermittlungsakte zur Einsicht erhalten hat. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter unverzüglich über den Zeitpunkt der Akteneinsicht zu benachrichtigen.

12. Schlichtung Der Vermieter ist weder dazu verpflichtet, noch dazu bereit, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Datenschutzklausel
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, insbesondere wenn


  • die bei der Anmietung gemachten Daten unrichtig sind,
    • das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird,
    • Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen, • oder vom Mieter,die Kaution für den Mietwagen aufgebraucht oder nicht einlösbar ist., • Strafmandate und bei möglichen Straftaten durch Behörden angefragt, bzw. ermittelt wird. • das das angemietete Fahrzeug von uns geortet und alle Fahrzeug Daten ausgewertet werden können. • siehe auch CarGo Datenschutz.

14. Insassenunfallversicherung
Für einige Fahrzeuge kann eine Insassenunfallversicherung lt. Preisliste vom Mieter abgeschlossen werden. Die Deckungssummen für die Insassenschutzversicherung belaufen sich bei Tod auf 5.000,-EUR und Invalidität 10.000,-EUR. Die Deckungssummen erhöhen sich bei mehr Insassen um 10 % bei anteiligem Anspruch.

15. Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Eine evtl. Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflussen die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes bzw. der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inhalt hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 48 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

Anlage A Stand 04.2024

Zusätzliche Leistungen

Preis inkl. MwSt.

 

Tankpauschale

23,80 €

bei unter 10 Liter Fehlmenge, zzgl. Kraftstoffkosten

Tankpauschale

4,00 €

Liter, wenn Fehlmenge mehr als 10 Liter

Kfz Reinigung

150,00 €

Rauchgeruch Beseitigung

Kfz Reinigung

nach Aufwand

bei starker Verschmutzung

Stornogebühr mindestens

50,00 €

innerhalb 24 Std. vor Anmietung, sonst. 60% der Mietgebühr

No show Gebühr

100,00 €

Mieter erscheint ohne zu stornieren nicht.

Bearbeitungsgebühr Innland

19,90 €

pro Vorgang, zzgl. des Busgeldes

Bearbeitungsgebühr Ausland

49,90 €

pro Vorgang, zzgl. des Busgeldes

Unerlaubte Auslandsfahrt

1.000,00 €

bei Schaden Entfällt Haftungsreduzierung zusätzlich

Schadensbearbeitung

90,00 €

pro Schadensfall

Bereitstellungsgebühr für 7-9 Sitzer

200,00 €

mindestens, sonst 20% der Mietgebühr bei Reservierung

Adblue wieder auffüllen

2,39 €

pro angefangene gefahrene 100 Km

Bearbeitungsgebühr Maut

19,90 €

pro Maut Rechnung, zzgl. der Mautgebühren

Rechnungszusendung per Post

3,50 €

Kann Mieter bei Anmietung bestellen

 

FAQ zu den Cargo AGB

Muss ich die AGB zwingend lesen?
Ja, die AGB müssen von Ihnen gelesen werden. Zum Einem, bestätigen Sie dies schriftlich, wenn Sie einen Mietvertrag unterschreiben oder online eine Reservierung senden und zum Anderem ist es notwendig, dass Ihnen die Regeln bekannt sind, wenn Sie einen Mietwagen bei uns mieten. Damit verhindern Sie, dass es Überraschungen in der Abrechnung geben kann. Einwände, mir nicht Wissen begründen, sind dann nicht wirksam, da Sie die AGB per Unterschrift akzeptiert haben.

Was sind AGB und Mietbedingungen und warum sind sie für mich wichtig?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen gültig, im Gegensatz zu einer Individualabrede. Sie beinhalten die Bedingungen des Geschäftes, welche für alle Verträge gelten. Das hat den Vorteil, dass nicht bei jedem Vertrag die Bedingungen erklärt oder gar neu verhandelt werden müssen. Wichtig für Sie als Kunde ist es zu wissen, welche Pflichten und Rechte Sie bei Vertragsabschluss haben. Auch ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten Ihr Geschäftspartner hat.

Welchen Zweck haben die AGB bei der Auto Miete?
Die AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen- oder umgangssprachlich Mietbedingungen sind die Grundlage für eine Geschäftsbeziehung. Dort sind alle Regeln niedergeschrieben, die als Grundlage des Geschäftes, welches von Ihnen und der Firma begehen werden soll, dienen. Z. B. finden Sie dort u. a. die Tankregelung. Jeder Kunde bekommt einen vollgetankten Mietwagen und soll diesen möglichst wieder vollgetankt abgeben. Das passiert aus unterschiedlichsten Gründen nicht immer. Nun muss es geregelt sein, wie mit dieser Minder Betankung weiter verfahren wird. Es ist geregelt, wer nun nachtankt und wer wie viel dann dafür bezahlt. Sicherlich ist das nun ein kleiner Punkt, aber wenn man sich die Regeln nach einem Schaden an dem Mietwagen ansieht, merkt man sehr schnell, dass die Regeln sehr wichtig für beide Parteien sind.

Sind die Autovermieter AGB für mich rechtlich bindend?
Die AGB eines Autovermieters sind für beide Parteien bindend. Dies ist die Grundlage und der wesentliche Bestandteil für alle Mietverträge des Autovermieters.

Was ist der Unterschied zwischen AGB und Mietvertrag?
Der Unterschied zwischen den AGB und dem Mietvertrag ist, dass die AGB für alle Mietverträge gelten und Bestandteil eines Mietvertrages ist. Der Mietvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Kunden und dem Autovermieter, der Rechte und Pflichten aus den AGB beinhaltet.

Gibt es einen Unterschied zu den AGB / Geschäftsbedingungen anderer Autovermieter?
Da jede Firma andere Regelungen zum Durchführen Ihrer Geschäfte hat, sind die AGB alle unterschiedlich. Dies sieht man z. B. bei den Kasko Bedingungen oder Verlängerung des Mietwagens. Jede Firma hat seine eigenen Abläufe und somit auch seine eigenen AGB.

Entsprechen Ihre AGB den gesetzlichen Vorgaben?
Unsere AGB entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Es wäre unvernünftig AGB zu haben, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, da diese sonst unwirksam wären. D. h. das es keine Regeln für Mietverträge geben würde, weder für den Kunden noch für den Autovermieter. Dies könnte sehr unangenehm für beide Parteien sein, wenn es keine Rechtslage für den geschlossenen Mietvertrag geben würde.

Haben Ihre AGB Vorrang vor gesetzlichen Regelungen?
Nur, wenn darauf extra hingewiesen wird. Z. B. bei der online Reservierung kann man nur reservieren, wenn der Kunde versichert, die AGB gelesen zu haben. Im Laden Lokal müssen diese ausgehängt sein. Auf dem Mietvertrag wird auf der ersten Seite explizit auf die AGB hingewiesen und der Mieter akzeptiert diese mit seiner Unterschrift ausdrücklich.

Kann ich von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermietung ein Muster bekommen?
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man bei uns in den Filialen einsehen und auf Verlangen eine Kopie erhalten. Sowie- im Internet sind die AGB auf unserer Home unter AGB zu lesen und zum Ausdrucken.

Welche Vorteile haben die Allgemeine Geschäftsbedingungen für mich als Mieter eines Mietwagens?
Sie wissen durch die AGB welche Rechte und Pflichten sich aus dem Mietvertrag für Sie ergeben. Dadurch haben Sie Sicherheit, dass Ihr Mietvertrag genauso abgerechnet wird und nicht plötzlich Mehrkosten auf sie zu kommen, die Ihnen nicht bekannt waren.

Gibt es Ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen auch in Englisch?
Die AGB können im Internet mit einem Übersetzungs-Programm in jeder Sprache der Welt übersetzen werden.

Wann sind die Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam?
Allgemeine Geschäftsbedingungen wäre unwirksam, wenn sie überraschende Klauseln enthalten, die erheblichen Umfang haben. Darüber kann man natürlich sehr wohl streiten, deswegen achtet jedes Geschäft darauf, dass die AGB nicht überraschend sein können. Z. B. bei online Reservierungen wird verlangt, dass der Kunde bestätigt, die AGB gelesen zu haben. Auch gibt es deswegen auf den Mietverträgen einschlägige Hinweise auf die AGB, sodass niemand behaupten kann, die AGB nicht gekannt zu haben.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, muss ich mir trotzdem die AGB durchlesen?
Die AGB sollte man immer lesen, da dort die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sind. Zu diesen verpflichten sich bei Vertragsabschluss beide Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung entbindet Sie von dieser Vereinbarung nicht. Es ist besser zu wissen, was man unterschreibt.

Gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen auch schon bei der online Reservierung?
Ja, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelte auch bei der online Reservierung, da diese als gelesen angeklickt werden müssen. Hier ist zu beachten, dass es z. B. Storno- und Kaution- Regeln gibt, die verbindlich sind.

Was ist bei der Autovermietung der Unterschied zwischen AGB, "klein gedrucktes" und rechtliche Hinweise?
Das können wir nur aus Sicht eines Autovermieters beschreiben, da wir kein Jurist sind. Wenn es AGB gibt, dann sind wir als Autovermieter verpflichtet, den Kunden vor oder bei Vertragsabschluss explizit auf diese AGB hinzuweisen. Würden wir unsre AGB’s ‚klein gedrucktes‘ oder 'rechtliche Hinweise' nennen, würden wir Gefahr laufen, dass diese Formulierung missverständlich ist und die AGB's nicht gültig und nicht bindend für die Vertragsparteien sind.

Enthalten die AGB auch für mich nützliche Informationen?
Die AGB enthalten nützliche Informationen für Kunden. Hier sind für alle Verträge allgemein gültige Regeln und Verfahren beschrieben, wie z. B. die Tankregelung, wer zahlt den Kraftstoff und wie wird verfahren, wenn das Fahrzeug nachgetankt werden muss.

Umfassen die AGB auch Informationen zu Mietvertragsbedingungen, allgemeine Buchungsbedingungen?
Die AGB umfassen alle zu regelnden Vertragsbedingungen zu einem Mietvertrag, Buchungsbedingungen werden bei unseren AGB’s nicht geregelt.

Umfassen die AGB, auch Informationen zu den Website-Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Cookie-Richtlinien?
Unserer AGB haben auch verweisende Information zum Datenschutz. Dort sind auch die Website-Nutzungsbedingungen und das Cookie-Richtlinien beschrieben.

In Hamburg seriös einen Mietwagen buchen – natürlich bei CarGo!

 

 

Nie waren Senioren so fit und unternehmungslustig wie heute. Und wer sein ganzes Leben lang Auto gefahren ist, der will auch im Alter nicht unbedingt dauerhaft darauf verzichten. Sicher, durch den täglichen Stadtverkehr will man sich nicht mehr quälen müssen, daher werden die Wege des Alltags gerne mit Bus oder Bahn zurückgelegt. Aber so ein Ausflug aufs Land oder an die Küste, das wäre doch schön! Die Lösung: Wer in Hamburg einen Mietwagen sucht, kommt zu CarGo. Wir locken nicht mit schnelllebigen Angeboten, unsere preiswerten Tarife sind dauerhaft niedrig, gepaart mit gutem Service. Unsere Mitarbeiter nehmen sich für Sie genau die Zeit, die Sie brauchen, hier wird keiner abgefertigt. Rufen Sie uns an oder kommen Sie in einer unserer 6 Filialen vorbei, um ein Auto zu mieten in Hamburg. Wenn Sie zu der immer größer werdenden Anzahl von Senioren gehören, die fit in Sachen Internet und Computer sind, dann schauen Sie auf unserer Webseite vorbei – dort können Sie ganz bequem von zuhause aus buchen.

 

 

In Hamburg einen Transporter mieten – auch das geht bei CarGo!

 

 

Transparenz ist unser oberstes Gebot; hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unserer Autovermietung, in denen klar verständlich formuliert die Mietkonditionen aufgelistet sind. Alle Regelungen zum Auto oder LKW mieten in Hamburg samt Umzugszubehör schützen Sie als Kunden und garantieren einen den gültigen Gesetzen entsprechenden Ablauf. Vertragliche Bedingungen sind selbstverständlich gesondert einzusehen. Auch wer bei Cargo in Hamburg einen Transporter mieten möchte, findet hier alles Wichtige auf einen Blick. Die einzelnen Punkte sind klar ausformuliert und müssen beachtet werden. Als ein führender Autovermieter Hamburgs liegt uns die gesetzliche Absicherung unserer Mietwagenkunden besonders am Herzen. Die gesamten AGBs stehen selbstredend auch als PDF zum Download bereit.

 

 

Kommen Sie zu CarGo, wenn Sicherheit und Service für Sie wichtig sind!

 

 

Bei uns wird jeder Kunde auf Wunsch auch individuell beraten, eine 08/15-Abfertigung bei einem teils so komplexen Thema wie Fahrzeugvermietung ist in unsere Augen unseriös. Freundlich beraten Sie unsere erfahrenen Mitarbeiter und geben Ihnen zusätzlich auch noch den einen oder anderen Tipp, der zu beachten ist, wenn Sie einen PKW mieten in Hamburg. Genießen Sie Mobilität und Freiheit mit dem wirklich kompetenten Autovermieter Hamburgs - denn es gibt noch soviel zu erleben!