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Eine Fahrt mit dem Mietwagen ins Ausland – geht das?
Bei einer Fahrt mit dem Mietwagen ins Ausland ist es wichtig, dass dies vom Autovermieter genehmigt wurde. Dies muss bereits bei der Reservierung mitgeteilt werden, andernfalls besteht die Gefahr, nicht alle notwendigen Dokumente vom Autovermieter zu erhalten, um mit dem Mietwagen ins Ausland einzureisen. Diese Dokumente sind nicht immer in der Station verfügbar und müssen gegebenenfalls besorgt werden. Dazu gehören die Originalzulassung, eventuell der grüne Versicherungsschein und manchmal eine Vollmacht vom Vermieter.

Mietwagen fürs Ausland buchen: Was muss ich beachten?
Wenn Sie planen, einen Mietwagen für das Ausland zu buchen, beachten Sie bitte, dass Sie den Autovermieter bereits bei der Buchung informieren müssen. Erst dann kann der Autovermieter entscheiden, ob dies versicherungstechnisch möglich ist. Dabei kommt es auf das Land an, in das Sie reisen möchten, sowie darauf, ob Sie durch andere Länder fahren müssen. Außerdem ist die Frage der Kaskoversicherung zu klären, da die Kaskobedingungen für Fahrten ins Ausland von denen im Inland abweichen können.

Benötige ich für meinen Mietwagen im Ausland einen internationalen Führerschein?
Einen internationalen Führerschein benötigen Sie nicht zwingend, um mit einem deutschen Mietwagen ins Ausland zu fahren. Allerdings kann er bei einer Polizeikontrolle nützlich sein, da der internationale Führerschein Ihren Führerschein in die Landessprache übersetzt. Im europäischen Raum reicht Ihr EU-Führerschein, da dieser in allen EU-Ländern gültig ist. Bei Fahrten in nicht-europäische Länder ist der internationale Führerschein zu empfehlen. Einen internationalen Führerschein erhalten Sie mit einem Passfoto, zum Beispiel beim ADAC oder bei Ihrem Verkehrsamt.

Was muss ich beim Grenzübertritt mit einem Mietwagen beachten?
Beim Grenzübertritt mit dem Mietwagen müssen Sie im europäischen Raum nichts Besonderes beachten. In Nicht-EU-Ländern sollten Sie sich als Fahrer vorher informieren, welche Dokumente erforderlich sind oder welche Dinge zwingend mitgeführt werden müssen. So ist es zum Beispiel in Frankreich erforderlich, einen Alkoholtester im Fahrzeug mitzuführen, und in einigen Ländern müssen für jede Person im Auto Warnwesten bereitgehalten werden. Es empfiehlt sich, sich ausreichend im Internet oder beim ADAC zu informieren. Ein besonders wichtiger Punkt sind die Mautgebühren im Ausland und die Zahlungsoptionen.

Was muss ich bei Fährüberfahrten mit einem Mietwagen beachten?
Bei Fährüberfahrten ist der Autovermieter rechtzeitig – am besten bei der Reservierung – zu informieren. In einigen Fällen ist es erforderlich, dass Sie das Kennzeichen des Mietwagens bei der Fährreservierung angeben. Erkundigen Sie sich bitte auch, was passiert, wenn Sie mit einem anderen Kennzeichen am Mietwagen die reservierte Fährfahrt nutzen möchten, da es vorkommen kann, dass der ursprünglich reservierte Mietwagen nicht mehr zur Verfügung steht.

Darf ich mit dem Mietwagen Ländergrenzen überschreiten?
Ja, Sie dürfen Ländergrenzen mit dem Mietwagen überschreiten, wenn der Autovermieter dies in Ihrem Mietvertrag genehmigt hat. Falls dies nicht der Fall ist, riskieren Sie möglicherweise den Verlust der Kaskoversicherung, da eine Auslandsfahrt ein höheres Risiko für den Autovermieter darstellt.

Darf ich mit dem Mietwagen Fähre fahren?
Ja, Sie dürfen mit dem Mietwagen auf eine Fähre fahren, wenn der Autovermieter dies in Ihrem Mietvertrag gestattet hat oder es sich um Fähren handelt, die innerhalb Deutschlands verkehren. Besonders in Norddeutschland, an der Elbe, gibt es einige Fähren, wie zum Beispiel die Zollenspieker-Fähre, die Sie mit dem Mietwagen nutzen dürfen.

Kostet die Grenzüberschreitung extra?
Eine reine Grenzüberschreitung mit dem Mietwagen kostet in der Regel nichts extra. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch durch die Nutzung im Ausland. Dazu gehört die Kaskoversicherung, die auch Diebstahl abdecken soll, da das Risiko im Ausland höher eingeschätzt wird als in Deutschland. Dasselbe gilt für Auto-Aufbrüche, da Täter ein ausländisches Kennzeichen erkennen und auf Gepäck hoffen. Eine Auslandsmietgebühr, die tageweise berechnet wird ist obligatorisch abzuschließen.

Was ist bei Mietwagen im Ausland zu beachten?
Mit einem Mietwagen im Ausland sollten Sie sich unbedingt mit den Verkehrsregeln des jeweiligen Landes vertraut machen, da diese manchmal nur in der Landessprache angegeben sind. In Italien gibt es beispielsweise Schilder, die das Einfahren in den Ortskern nur für Anwohner gestatten. Wer diese Regel missachtet, muss mit einer Geldbuße von etwa 120 € rechnen oder wird sogar abgeschleppt. Vergewissern Sie sich auch, dass Sie die Mautgebühren bezahlen können und welche Zahlungsmethoden akzeptiert werden. In einigen Ländern gibt es Mautstationen, bei denen Sie vor der Befahrung der mautpflichtigen Strecken bezahlen müssen.

Auslandsfahrten mit dem Mietwagen – wer ist wo versichert?
Der Mieter und alle im Mietvertrag eingetragenen Fahrer sind versichert, wenn der Vermieter der Auslandsfahrt zugestimmt hat. Diese Zustimmung gilt jedoch nur für das Land, das im Voraus benannt wurde. Das Ansteuern eines anderen Landes oder das Durchfahren weiterer Länder ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt.

Kann ich aus dem Ausland einen Mietwagen bei Cargo buchen?
Gern nehmen wir Ihre Buchung auch aus dem Ausland entgegen. Sie können auf unserer Website online reservieren oder uns eine E-Mail schreiben. Auch telefonisch ist eine Buchung aus dem Ausland problemlos möglich.

Mietwagen-Knöllchen im Ausland – wer zahlt die Gebühren?
Ein Mietwagen-"Knöllchen" aus dem Ausland muss vom Mieter bezahlt werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise über die Verkehrsregeln des Ziellandes und die entsprechenden Strafen bei deren Missachtung. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es einige Länder gibt, deren Strafen überraschend hoch sind. In Frankreich zum Beispiel zahlt man bis zu 1.500 € für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h. Bei solchen Strafen wollen die Beamten sofort bezahlt werden und halten Sie so lange fest, bis die Zahlung erfolgt.

Auslandskarten im Navi – was bieten die Mietwagen?
In unseren Mietwagen können Sie ein Navi buchen, das für ganz Europa geeignet ist. Allerdings wurde uns berichtet, dass es in einigen europäischen Gegenden so neue Straßen gibt, dass diese noch nicht im Navi erfasst sind.

Unfall im Ausland – Mietwagen – wer haftet?
Bei einem Unfall im Ausland muss die Haftungsfrage vor Ort, idealerweise mit der Polizei und Zeugen, geklärt werden. Derjenige, der den Unfall verursacht hat, muss dafür haften.

Mietwagen im Ausland – wer ist eigentlich der Halter?
Auch im Ausland bleibt der Autovermieter der Halter des Mietwagens. Bei Verkehrsverstößen oder schuldhaft verursachten Unfällen treten Sie jedoch als Halter auf. Das bedeutet, dass die Behörden Sie so lange festhalten können, bis die Verkehrsstrafe bezahlt wurde oder eine Deckungszusage der Versicherung vorliegt.

Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Nach einem Unfall im Ausland ist ein Ersatz-Mietwagen in der Regel durch die Assistance-Versicherung abgedeckt.

Steinschlag im Ausland – Mietwagen – wer zahlt?
Ein Steinschlag im Ausland wird genauso behandelt wie ein Steinschlag in Deutschland und über die Kaskoversicherung des Mieters abgerechnet.

Panne mit dem Mietwagen im Ausland – was muss ich tun?
Bei einer Panne im Ausland können Sie sich entweder an den Pannendienst des Fahrzeugherstellers oder an den ADAC wenden.

Wer darf den gebuchten Mietwagen im Ausland steuern?
Den gebuchten Mietwagen dürfen nur der Mieter und die im Mietvertrag eingetragenen Fahrer fahren. Andere Fahrer oder Personen sind nicht versichert. Wenn ein Schaden verursacht wird und ein nicht eingetragener Fahrer das Fahrzeug steuerte, müssen Sie den gesamten Schaden selbst tragen.