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Eine Fahrt mit dem Mietwagen ins Ausland - geht das?
Bei einer Fahrt mit dem Mietwagen ins Ausland ist es wichtig, dass dies der Autovermieter genehmigt hat. Dies muss bereits bei der Reservierung bekannt gegeben werden, ansonsten läuft man Gefahr nicht alle nötigen Dokumente vom Autovermieter mitzubekommen, um ins Ausland mit dem Mietwagen einzureisen. Diese Dokumente liegen nicht immer alle in der Station vor und müssen besorgt werden. Dazu gehört die Originale Zulassung, evtl. grüner Versicherungsschein und manchmal eine Vollmacht vom Vermieter.

Mietwagen fürs Ausland buchen: Was muss ich beachten?
Wenn Sie planen einen Mietwagen für das Ausland zu buchen, beachten Sie bitte, dass Sie dem Autovermieter bereits bei der Buchung davon unterrichten. Erst jetzt kann der Autovermieter entscheiden, ob das versicherungstechnisch möglich ist. Dabei kommt es auf das Land, in das sie reisen möchten, an. Auch, ob Sie dafür durch andere Länder fahren müssen. Weiter ist die Frage der Kaskoversicherung zu klären, da die Kasko Bedingungen für Fahrten in Ausland abweichend von den Kaskobedingungen im Inland sein können.

Benötige ich für meinen Mietwagen im Ausland einen internationalen Führerschein?
Einen internationalen Führerschein benötigen Sie nicht zwingend, um mit einem deutschen Mietwagen ins Ausland zu fahren, allerdings kann er bei einer Polizei Kontrolle nützlich sein, da der internationale Führerschein Ihren Führerschein in die Landessprache übersetzt. Im europäischen Raum reicht Ihr EU Führerschein, da dieser in allen EU Ländern gleich ist. Bei Fahrten mit dem Mietwagen in nicht europäische Länder ist der internationale Führerschein zu empfehlen. Einen internationalen Führerschein erhalten Sie mit einem Passfoto z. B. beim ADAC oder bei Ihrem Verkehrsamt.

Was muss ich beim Grenzübertritt mit einem Mietwagen beachten?
Beim Grenzübertritt mit dem Mietwagen müssen Sie im europäischen Raum nichts beachten. Bei nicht EU Ländern muss man sich als Fahrer vorher erkundigen, welche Dokumente Sie benötigen oder Dinge die verpflichtend mit zuführen sind. Hier sei erwähnt, dass z. B. in Frankreich ein Alkoholtester im Fahrzeug mit zuführen ist auch sind Warnwesten für jede Person im Auto in einigen Ländern vorzuhalten. Hier empfiehlt es sich, sich ausreichend im Internet oder beim ADAC zu informieren. Ein ganz wichiger Punkt ist die Mautgebühren im Ausland und wie man diese bezahlen kann.

Was muss ich bei Fährüberfahrten mit einem Mietwagen beachten?
Bei Fährüberfahrten ist der Autovermieter rechtzeitig - am besten bei der Reservierung - davon zu unterrichten. Hier ist es manchmal wichtig, dass Sie zum Reservieren der Fähre das Kennzeichen des Mietwagens angeben müssen.
Erkundigen Sie sich bitte auch, was ist, wenn Sie mit einem anderen Kennzeichen am Mietwagen die reservierte Fährfahrt nutzen möchten, da es manchmal sein kann, dass der vorgesehene Mietwagen nicht mehr zur Verfügung steht.

Darf ich mit dem Mietwagen Ländergrenzen überschreiten?
ja, Sie dürfen Ländergrenzen mit dem Mietwagen überschreiten, wenn der Autovermieter dies in Ihrem Mietvertrag genehmigt hat. Falls dies nicht passiert ist, riskieren Sie unter Umständen den Verlust der Kaskoversicherung, da eine Auslandsfahrt ein ganz anderes Risiko für den Autovermieter darstellt.

Darf ich mit dem Mietwagen Fähre fahren?
Ja, Sie dürfen mit dem Mietwagen auf eine Fähre fahren, wenn der Autovermieter in Ihrem Mietvertrag zugestimmt hat oder es sich um Fähren handelt, die innerhalb von Deutschland fahren. Gerade hier Norddeutschland an der Elbe gibt einige Fähren, z. B. Zollenspieker, die Sie mit dem Mietwagen alle nutzen dürfen.

Kostet die Grenzüberschreitung extra?
Eine reine Grenzüberschreitung mit dem Mietwagen kostet in der Regel nichts extra. Die Kosten, die zusätzlich entstehen sind eher der Nutzung im Ausland geschuldet. Da ist die Kaskoversicherung, die auch Diebstahl abdecken soll. Da ist das Risiko im Ausland höher einzuschätzen als in Deutschland. Das Gleiche erhöhte Risiko gilt für Auto-Aufbrüche, da die Täter ein ausländisches Kennzeichen sehen und auf Gepäck hoffen.

Was ist bei Mietwagen im Ausland zu beachten?
Mit dem Mietwagen im Ausland sollte man sich mit den Verkehrsregeln des Landes unbedingt vertraut machen, weil diese manchmal in der Landes Sprache sind. Z. B. in Italien gibt es Schilder, die das Einfahren in den Ortskern nur Anwohnern gestattet. Bei nicht beachten kostet das dem unwissenden Touristen ca. 120,-€ oder man wird sogar abgeschleppt. So schnell kann man gar nicht von italienisch ins Deutsche übersetzten wie Sie an diesem Schild vorbeigefahren sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Maut bezahlen können und wie diese bezahlbar, bzw. welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Es gibt Kassen mit Bargeld und welche mit Kreditkarte, auch gibt es Mautstationen, wo Sie vor Befahren der Mautstrecken bezahlen müssen. Je nach dem in welchem Land Sie fahren.

Auslandsfahrten mit dem Mietwagen - wer ist wo versichert?
Der Mieter und alle im Mietvertrag eingetragen Fahrer sind versichert, wenn der Vermieter dieser Auslandsfahrt zugestimmt hat. Diese Zustimmung gilt natürlich nur für das Land, das Sie vorher benannt haben. Einfach ein anderes Land ansteuern oder durch andere Länder fahren geht leider nicht.

Kann ich aus dem Ausland einen Mietwagen bei Cargo buchen?
Gern nahmen wir Ihre Buchung auch aus dem Ausland entgegen. Sie können auf unserer Home online reservieren oder schreiben uns eine E-Mail. Auch telefonisch ist eine Buchung aus dem Ausland kein Problem.

Mietwagen Knöllchen im Ausland, wer zahlt Gebühren?
Ein Mietwagen ’Knöllchen’ aus dem Ausland zahlt der Mieter. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise über die Verkehrsregeln und bei deren nicht Einhaltung, deren Strafen. Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass es einige Länder und Regeln gibt, mit denen man so nicht rechnet. Ein Verkehrsverstoß - auch aus Unwissenheit – kann erhebliche Geldbuße nachsichtiger ziehen. Z. B. Wer in Frankreich 50 Km/h zu schnell ist, zahlt bis zu 1.500, -€. Bei solchen Strafen wollen die Beamten sofort kassieren und halten Sie so lange fest, bis das beglichen ist.

Auslandskarten im Navi, Was bieten die Mietwagen?
In unseren Mietwagen können Sie ein Navi dazu buchen, was auch aktuell für Europa gilt. Allerdings wurde uns erzählt, dass es Gegenden in Europa gibt, da sind die Straßen so NEU, dass diese noch nicht erfasst sind.

Unfall im Ausland, Mietwagen wer haftet?
Bei einem Unfall im Ausland muss als Erstes die Haftungsfrage am besten Vorort mit der Polizei und Zeugen festgehalten werden. Wer den Unfall verschuldet hat, muss haften.

Mietwagen im Ausland, wer ist eigentlich der Halter?
Auch im Ausland ist der Halter des Mietwagens der Autovermieter. Allerdings treten Sie bei Verkehrsverstößen oder schuldhaft verursachten Unfällen an Halter statt. D. h. die Behörden halten Sie so lange fest bis die Verkehrsstrafe bezahlt ist oder eine Deckungszusage der Versicherung vorliegt.

Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Nach einem Unfall im Ausland ist ein Ersatz Mietwagen über die Assistenz Versicherungen abgedeckt.

Steinschlag im Ausland, Mietwagen wer zahlt?
Ein Steinschlag im Ausland wird genauso behandelt wie einer in Deutschland und wird über die Kaskoversicherung, die der Mieter abgeschlossen hat, abgerechnet.

Panne Mietwagen im Ausland, was muss ich tun?
Bei einer Panne im Ausland haben Sie die Möglichkeit sich an den Pannendienst des Fahrzeugherstellers zu wenden oder an den ADAC.

Wer darf den gebuchten Mietwagen im Ausland steuern?
Den gebuchten Mietwagen dürfen nur der Mieter und die eingetragenen weiteren Fahrer fahren. Andere Fahrer oder Personen sind nicht versichert, das heißt wenn ein Schaden verursacht wird und ein nicht eingetragener Fahrer saß am Steuer, müssen Sie den kompletten Schaden zahlen.