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Fragen rund um die Versicherung des Mietwagens

 

Welchen Versicherungsschutz habe ich mit meinem Mietwagen?
Der Versicherungsschutz für den Cargo Mietwagen beinhaltetet eine Haftpflichtversicherung und eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Diese können Sie gegen Zuzahlung noch reduzieren. Auch können Sie einen Reifen und Glasschutz Versicherung mit 0,-€ Selbstbeteiligung abschließen.



Wochentagstarif
53.1 €/Tag

Welche Mietwagen-Versicherungen brauche ich, wenn ich kein Risiko eingehen möchte?
Sie wählen beim Reservieren einfach die Kaskoversicherung mit der geringsten Selbstbeteiligung. Aus unserer Sicht ist dies sinnvoll, da Schäden am Mietwagen sehr schnell in die Tausende gehen. 

Wie ist mein Mietwagen am besten versichert?
Am besten versichern Sie den Mietwagen mit der geringsten Selbstbeteiligung, da kleinste Schäden schnell Tausende Euros kosten. 

Was muss ich tun, wenn ich mit dem Mietwagen einen Unfall habe?
Nach Versetzen Ausschau halten und Erste Hilfe leisten, ggf. einen Krankenwagen rufen. Nach einem Unfall sofort die Polizei oder den Autovermieter informieren, damit die näheren Umstände des Unfalls festgestellt werden können. Bilder mit dem Handy von der Unfallstelle machen und Personalien von allen Beteiligten (auch mögliche Zeugen) aufnehmen. Die Beweislast, dass der Unfall nicht von Ihnen verursacht wurde, liegt bei Ihnen. Diese Schritte sind leider notwendig, da im Nachgang es äußerst schwer bis unmöglich ist, die näheren Umstände aufzuklären. 

Das Fahrzeug wurde gestohlen - was tun?
Nach Diebstahl sofort die Polizei hinzuziehen und den Autovermieter sofort informieren. Hier ist es wichtig, dass alle Schlüssel vorhanden sind und rechtzeitig die Fahndung und Ortung des Fahrzeuges eingeleitet werden kann. Wichtig ist es für die Versicherung, dass Vorort alles erdenkliche getan wurde, um den Diebstahl aufzuklären. 

Was ist der Unterschied zwischen Vollkasko mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung?
Bei einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, zahlt der Kunde nach Beschädigung in Höhe der Selbstbeteiligung an den Autovermieter. Bei einer Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung zahlt der Kunde nichts, diese Kaskoversicherung hat einen höheren Aufpreis. 

Wochentagstarif
36.4 €/Tag

Was deckt die Haftpflichtversicherung bei Cargo Autovermietung alles ab?
Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Es ist vorgeschrieben, was die Haftpflichtversicherung in welcher Höhe regulieren muss. Viele Versicherungen haben aber höhere Deckungssummen als vorgeschrieben. 

Wie hoch ist die Deckungssumme?
Bei Personenschäden ist die gesetzliche Mindestdeckung der Haftpflichtversicherung 2,5 Mio. pro Person, Sachschäden werden bis zu 1,12 Mio. reguliert. Vermögensschäden werden mit 50.000,- EUR mindestens reguliert. Viel Versicherungen haben Deckungssummen von 50 und 100 Mio. 

Was deckt die Personeninsassenversicherung ab?
Eine Personeninsassenversicherung deckt Personenschäden der mitfahrenden Personen nach einem Unfall ab, der vom Fahrer des Fahrzeuges verursacht wurde. Diese Versicherung ist jedoch nur für Firmen die angestellte Fahrer zum Fahren des Mietwagens haben sinnvoll, um den Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall versicherungstechnisch abzusichern. Für alle anderen Personen kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges auf und ist somit eine unnötige Versicherung, die nur extra Prämien kostet. 

Muss ich vor Ort zwingend eine Zusatzversicherung abschließen?
Wenn Sie unter 25 Jahren alt sind oder mit Kreditkarte zahlen muss obligatorisch eine Versicherung zusätzlich abgeschlossen werden. Ansonsten ist es Ihnen freigestellt, ob Sie eine weitere Versicherung haben möchten. Wir empfehlen jedoch immer die bestmögliche Versicherung zu nehmen, da Schäden am Mietwagen schnell in die tausende gehen.

Was bedeutet "grobe Fahrlässigkeit“?
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Bei der einfachen Fahrlässigkeit wurde die nötige Sorgfalt im Straßenverkehr außer Acht gelassen. Die grobe Fahrlässigkeit ist nicht exakt definiert. Diese wird unterstellt, wenn die nötige Sorgfalt im Straßenverkehr im hohen Maß außer Acht gelassen wurde. Zusätzlich auch, wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden. Wenn grobe Fahrlässigkeit festgestellt wurde, dann zahlen Sie den kompletten Schaden! Beispiele dafür sind, nicht Beachtung der Durchfahrtshöhe, Teilnahme an Autorennen, Fahren mit dem Mietwagen auf nicht öffentlichen Straßen, bei Rotlicht über die Kreuzung fahren, auf Gehwegen fahren, um hier nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Hauptfahrer, Zusatzfahrer, Insasse, wer ist im Mietwagen versichert?
Hauptfahrer, Zusatzfahrer und Insassen sind im Mietwagen über die Haftpflicht versichert. Wichtig ist, dass der Zusatzfahrer im Mietvertrag eingetragen ist, weil er sonst das Fahrzeug als nicht berechtigt führt und überhaupt keinen Versicherungsschutz hat. 

Woran erkenne ich welchen Versicherungsstatus ich habe?
Im Mietvertrag ist es genau und auffällig beschrieben, welchen Versicherungsumfang für Sie gilt. Sie werden bei Anmietung genauestens auf Ihren Versicherungsumfang beraten und hingewiesen. Danach folgenden Übergabe des Mietfahrzeuges die Verantwortung für Schäden und die fällige Selbstbeteiligung beim Kunden liegt. 

Wochentagstarif
30.55 €/Tag

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?
Nach einem Unfall nach Verletzten Ausschau halten und Erste Hilfe leisten, ggf. einen Krankenwagen rufen. Danach sofort die Polizei hinzuziehen, Bilder mit dem Handy machen, Personalien aller Beteiligten (auch Zeugen) festhalten. Den Autovermieter sofort informieren und schnellstmöglich einen Schadensbericht ausfüllen und zusenden. An der Unfallstelle keine Schuldeingeständnisse äußern, da diese gegen Sie im Nachgang verwendet werden. Die Beweislast, dass Sie den Unfall nicht verursacht haben liegt beim Kunden. 

Muss ich die Polizei in Schadenfällen hinzuziehen?
Ja, da diese unparteiisch die näheren Umstände des Unfalls aufnehmen. Es werden Führerscheine und die Personalien festgehalten und ggf. Alkohol und Drogenkonsum geprüft. Dies ist eine sehr wichtige Aufgabe, um den Unfallhergang exakt zu dokumentieren. Die Polizei prüft die Umstände des Unfalls mit Fachwissen und Sorgfalt, welche man selbst nach einem Unfall evtl. gar nicht leisten kann, da man beteiligt ist. 

Wochentagstarif
30.55 €/Tag

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Schadenfall?
Die Höhe Selbstbeteiligung liegt an der von Ihnen abgeschlossenen Kaskoversicherung. Diese variiert von 0,- € Selbstbeteiligung bis zum Fahrzeugwert. Je nach Autovermieter und abgeschlossenen Zusatzversicherungen. 

Wochentagstarif
71.1 €/Tag

Mietwagen ab 18 Jahren versichern mit wenig Selbstbeteiligung, geht das?
Nein, da viele Autovermieter ein Mindestalter oder /und eine Fahrpraxis voraussetzen. Bei den meisten Autovermietern ist das Mindestalter 21 Jahre und die Fahrpraxis sollte 1 Jahr betragen. 

Brauche ich im Ausland bei meinem Mietwagen eine internationale Versicherung?
Eine internationale Versicherung ist nicht nötig. Es gab oder es gibt eine Mallorca Versicherungspolice, die die für deutsche Verhältnisse geringen Deckungssummen aufstockt. Dies kann man um gehen, wenn Sie den Mietwagen in Deutschland reservieren, denn dann gilt deutsches Versicherungsrecht für den Mietwagen im Ausland. Bei Reservierung im Reiseland sollte man sehr genau die Deckungssummen vorher wissen. 

Muss ich Fahrpraxis nachweisen für eine günstigere Versicherung?
Eine einjährige Fahrpraxis ist Voraussetzung, um einen Mietwagen anmieten zu können. Längere Fahrpraxis ist dann nicht mehr relevant. Sie entscheiden dann welche Zusatzversicherung für Sie passend ist. 

Wie unterscheiden sich die Versicherung bei Cargo zu anderen Autovermietern in Hamburg?
Bei Cargo haben Sie immer eine Vollkaskoversicherung im Basis Preis dabei. Die darin enthaltene Selbstbeteiligung können Sie noch weiter reduzieren. Bei einigen Autovermietern ist die Selbstbeteiligung im Basispreis sehr hoch, z. B. Fahrzeugwert oder 10.000,- EUR,